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   OVG Sachsen, 17.12.2004 - 3 BS 309/04   

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OVG Sachsen, 17.12.2004 - 3 BS 309/04 (https://dejure.org/2004,17600)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.12.2004 - 3 BS 309/04 (https://dejure.org/2004,17600)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. Dezember 2004 - 3 BS 309/04 (https://dejure.org/2004,17600)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besetzung der Stelle eines Richters am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors beim Amtsgericht Zwickau; Grundsatz der Bestenauslese; Anforderungen an einen Verstoß gegen den Leistungsgrundsatz; Zulässigkeit des Zurückgreifens auf sog. Hilfskriterien; ...

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; SächsRiG § 3; ; SächsLB § 12 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 12.10.2004 - 3 BS 174/04

    Konkurrentenstreitverfahren, Auswahlentscheidung, Beurteilung, Inzidentkontrolle

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2004 - 3 BS 309/04
    Die Entscheidung des Dienstherrn, bei der Auswertung der Beurteilungen bestimmte Feststellungen im Hinblick auf das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle zur Begründung eines Qualifikationsvorsprungs heranzuziehen oder aber kompensatorisch als gleichwertig zu gewichten, ist im Grundsatz nur dann zu beanstanden, wenn in diesem Zusammenhang anzuwendende Begriffe oder der gesetzliche Rahmen, in dem sich der Dienstherr frei bewegen kann, verkannt worden sind, ferner wenn von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2002, DVBl. 2003, 1545; SächsOVG, Beschl. v. 12.10.2004 - 3 BS 174/04).

    Bis zum Erlass des für die Überprüfung der Einhaltung des Beurteilungsspielraums maßgeblichen Widerspruchsbescheides ist der Antragsgegner vielmehr verpflichtet, anhand aktueller Erkenntnisse die Grundlagen des Leistungsvergleichs auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen (vgl. Senatsbeschl. v. 12.10.2004 - 3 BS 174/04).

  • BVerwG, 26.01.1994 - 6 P 21.92

    Personalvertretung - Unterlagen - Versetzungsbewerbung - Vorlage - Bestenauslese

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2004 - 3 BS 309/04
    Die damit aufgeworfene Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen - in Betracht käme eine durch die Ausschreibung erfolgte Selbstbindung des Dienstherrn, die Auswahl unter Einbeziehung aller Bewerber am Prinzip der Bestenauslese gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 91 Abs. 2 SächsVerf zu orientieren (offen gelassen von BVerwG, Beschl. v. 26.1.1994, BVerwGE 95, 73; vgl. zum Streitstand: OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 19.12.1996, NVwZ-RR 1997, 369 m.w.N.; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 28.1.1999, DRiZ 2000, 57) - auch Versetzungsbewerber berechtigt sind, den Leistungsvergleich gerichtlich überprüfen zu lassen, kann jedoch dahinstehen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.1999 - B 3 S 412/98
    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2004 - 3 BS 309/04
    Die damit aufgeworfene Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen - in Betracht käme eine durch die Ausschreibung erfolgte Selbstbindung des Dienstherrn, die Auswahl unter Einbeziehung aller Bewerber am Prinzip der Bestenauslese gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 91 Abs. 2 SächsVerf zu orientieren (offen gelassen von BVerwG, Beschl. v. 26.1.1994, BVerwGE 95, 73; vgl. zum Streitstand: OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 19.12.1996, NVwZ-RR 1997, 369 m.w.N.; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 28.1.1999, DRiZ 2000, 57) - auch Versetzungsbewerber berechtigt sind, den Leistungsvergleich gerichtlich überprüfen zu lassen, kann jedoch dahinstehen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 10 B 13120/96

    Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; Richterstelle; Dienstbezügliches

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2004 - 3 BS 309/04
    Die damit aufgeworfene Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen - in Betracht käme eine durch die Ausschreibung erfolgte Selbstbindung des Dienstherrn, die Auswahl unter Einbeziehung aller Bewerber am Prinzip der Bestenauslese gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 91 Abs. 2 SächsVerf zu orientieren (offen gelassen von BVerwG, Beschl. v. 26.1.1994, BVerwGE 95, 73; vgl. zum Streitstand: OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 19.12.1996, NVwZ-RR 1997, 369 m.w.N.; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 28.1.1999, DRiZ 2000, 57) - auch Versetzungsbewerber berechtigt sind, den Leistungsvergleich gerichtlich überprüfen zu lassen, kann jedoch dahinstehen.
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2004 - 3 BS 309/04
    Wäre der grundrechtsgleiche Anspruch auf Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Leistung und Befähigung auf das durch die Rechtsstellung gekennzeichnete Amt im statusrechtlichen Sinn gerichtet (vgl. dazu Lemhöfer, Zugang zu öffentlichen Ämtern und Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn, RiA 2004, 1 [3, 5], a.A.: BAG, Urt. v. 2.12.1997, BAGE 87, 165, wonach es auf das Amt im konkret-funktionellen Sinn ankommen soll), so stünde der Antragstellerin, die bereits das Amt einer Richterin am Amtsgericht als ständige Vertreterin des Direktors beim A. und damit statusrechtlich wie auch abstrakt-funkionell dasselbe Amt wie das nunmehr angestrebte innehat, jedenfalls kein unmittelbar aus Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 91 Abs. 2 SächsVerf folgendes Recht zur Seite, das durch einen etwaigen Verstoß gegen den Leistungsgrundsatz verletzt sein könnte.
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2004 - 3 BS 309/04
    Die Entscheidung des Dienstherrn, bei der Auswertung der Beurteilungen bestimmte Feststellungen im Hinblick auf das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle zur Begründung eines Qualifikationsvorsprungs heranzuziehen oder aber kompensatorisch als gleichwertig zu gewichten, ist im Grundsatz nur dann zu beanstanden, wenn in diesem Zusammenhang anzuwendende Begriffe oder der gesetzliche Rahmen, in dem sich der Dienstherr frei bewegen kann, verkannt worden sind, ferner wenn von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2002, DVBl. 2003, 1545; SächsOVG, Beschl. v. 12.10.2004 - 3 BS 174/04).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2004 - 3 BS 309/04
    Fraglich ist dies deshalb, weil Art. 33 Abs. 2 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unmittelbar nur die Auswahl unter Bewerbern betrifft, deren statusrechtliches Amt der Rangordnung nach niedriger ist als die Besoldungsgruppe, der der zu besetzende Dienstposten zugeordnet ist (BVerwG, Urt. v. 19.7.2001, BVerwGE 115, 58).
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2004 - 3 BS 309/04
    Hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums steht ihm ein weites Ermessen zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993, DVBl. 1994, 118), das grundsätzlich auf zweierlei Art ausgeübt werden kann.
  • OVG Sachsen, 28.07.2005 - 3 BS 72/05

    Konkurrentenstreitverfahren, Auswahlentscheidung, Anforderungsprofil,

    Auf weitere sachgerechte Gesichtspunkte (sog. Hilfskriterien) darf der Dienstherr die Auswahl nur stützen, wenn die Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Wesentlichen gleich qualifiziert sind, d.h. wenn der Vergleich anhand der unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien keinen wesentlichen Vorsprung von Bewerbern ergeben hat (std. Rspr., BVerwG, Urt. v. 28.10.2004, DVBl. 2005, 456 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993, DVBl. 1994, 118; SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2004, SächsVBl. 2005, 120).

    Alternativ kann er die von den Bewerbern in unterschiedlichem Maß verwirklichten Beurteilungsmerkmale kompensatorisch - mit dem Ergebnis annähernd gleicher Qualifikation - werten und die Auswahl in der Folge auf Hilfskriterien stützen (vgl. Senatsbeschl. v. 17.12.2004, aaO).

    Der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt allerdings, ob der Dienstherr die von ihm selbst festgelegten Profilmerkmale beachtet und dabei anzuwendende Begriffe nicht verkannt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.8.2001, aaO; SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2004, SächsVBl. 2005, 120).

  • OVG Sachsen, 06.03.2013 - 2 B 357/12

    Konkurrentenstreit, Anlassbeurteilung, Bewerbungsverfahrensanspruch

    Denn auf solche Hilfskriterien darf der Dienstherr die Auswahl nur dann stützen, wenn die Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Wesentlichen gleich qualifiziert sind, der Vergleich anhand der unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien also keinen wesentlichen Vorsprung von Bewerbern ergeben hat (vgl. Sächs-OVG, Beschl. v. 13. September 2006 - 3 BS 111/06 - juris; Beschl. v. 17. Dezember 2004, SächsVBl. 2005, 120; st. Rspr.).
  • VG Leipzig, 19.09.2006 - 3 K 365/06
    Auf weitere sachgerechte Gesichtspunkte (sog. Hilfskriterien) darf der Dienstherr die Auswahl nur stützen, wenn die Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Wesentlichen gleich qualifiziert sind, d.h. wenn der Vergleich anhand der unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien keinen wesentlichen Vorsprung von Bewerbern ergeben hat (std. Rspr., BVerwG, Urt. v. 28.10.2004, DVBl. 2005, 456 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993, DVBl. 1994, 118; SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2004, SächsVBl. 2005, 120).
  • VG Dresden, 10.05.2006 - 11 K 2586/05

    Mitteilung über den Ausgang eines beamtenrechtlichen Stellenbesetzungsverfahrens

    Die Entscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die als unmittelbar leistungsbezogene Kriterien in erster Linie zu berücksichtigenden Beurteilungen vollständig und nachvollziehbar ausgeschöpft worden sind, die in diesem Zusammenhang anzuwendenden Begriffe oder der gesetzliche Rahmen, in dem sich der Dienstherr frei bewegen kann, richtig erkannt worden sind, ferner ob von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen wurde, allgemeingültige Wertmaßstäbe beachtet und keine sachfremden Erwägungen angestellt worden sind (vgl. SächsOVG, 17.12.2004 - 3 BS 309/04 - SächsVBl. 2005, 120, m.w.N. zitiert nach Juris).
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